AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Maklertätigkeiten der IMMOVALERE e.K.

(1) Geltungbereich

Mit der Anforderung des Exposees in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (hier der Maklerkunde) und der IMMOVALERE e.K. ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

 

(2) Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Die von der IMMOVALERE e.K. übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposee und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IMMOVALERE e.K., die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder

kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der IMMOVALERE e.K. wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

 

(3) Angebote

Die Angebote der IMMOVALERE e.K. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers bzw. des Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der IMMOVALERE e.K. nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

 

(4) Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe, das heißt, der Nachweis der Objektanschrift und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der IMMOVALERE e.K. im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der IMMOVALERE e.K. entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und / oder der Vermittlung der IMMOVALERE e.K. ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der IMMOVALERE e.K. nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der IMMOVALERE e.K. nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

 

(5) Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Tauschvertrags / Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die IMMOVALERE e.K. hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der IMMOVALERE e.K., so ist der Kunde verpflichtet, der IMMOVALERE e.K. unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

 

(6) Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis oder dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie, als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, jeweils inklusive 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

(7) Doppeltätigkeit

Die IMMOVALERE e.K. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil, nämlich für den Verkäufer bzw. Vermieter oder dem Tauschpartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 

(8) Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der IMMOVALERE e.K. angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen

und auf Verlangen der IMMOVALERE e.K. zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der IMMOVALERE e.K. sämtliche Aufwendungen, die der IMMOVALERE e.K. dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

 

(9) Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der IMMOVALERE e.K., dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der IMMOVALERE e.K. garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

 

 

(10) Informationspflicht nach VSBG

Die IMMOVALERE e.K. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der IMMOVALERE e.K. und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

 

(11) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern der Nachweisempfänger Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand München Stadt. IMMOVALERE e.K. ist jedoch berechtigt, den Nachweisempfänger auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 


Stand 01.06.2022

Share by: